Bekannt ist der Begriff “Delkredererisiko” auch unter den englischen Begriffen “delcredere risk” oder “insolvency risk”. In Deutschland wird eher von Zahlungsausfallrisiko oder Inkassorisiko gesprochen. Zu verstehen ist unter dem Delkredererisiko das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung von Staaten, Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, von Betrieben des privaten Rechts, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften angehören oder öffentliche Aufgaben erfüllen, wie Elektrizitätswerke sowie alle anderen Betriebe und auch Privatpersonen.
Das Delkredererisiko wird beim echten Factoring von dem Factoring-Institut übernommen. Ist also das Delkredererisiko zwischen dem Factoring-Institut und dem Factoring-Kunden vereinbart, trägt das Factoring-Institut das Risiko des Forderungsausfalls und nicht der Factoring-Kunde. Factoring-Institute verlangen für das Tragen des Delkredererisikos ein sogenanntes Factoringentgelt. Die Höhe dieses Entgelts ist vom Risiko, vom Arbeitsaufwand und vom Kapitalmarkt abhängig und bewegt sich in Deutschland zwischen 0,8 und 2,5 Prozent.
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