Der Sicherheitseinbehalt ist ein Teil des Factoringserlös, den der Factor von der aufgekauften Rechnung seines Kunden einbehält. Er dient als Sicherheit für etwaige Rechnungsabzüge wie Skonto oder für Mängelrügen. In Deutschland beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen zehn und 20 Prozent. Wenn der Debitor seine Rechnung begleicht oder auch im Delkredere-Fall, wird dieser Sicherheitseinbehalt vom Factoringerlös nach 100 bis 120 Tagen dem Factoring-Kunden gutgeschrieben.
Der Factoringerlös, der dem Factoring-Kunden zunächst gutgeschrieben wird, ist von der Höhe des Sicherheitseinbehalt abhängig und ist von Factor zu Factor sehr unterschiedlich. Somit ist der Factoringerlös und damit auch der Sicherheitseinbehalt eine wichtige Größe bei der Wahl des richtigen Factoring-Unternehmes, die unbedingt mit berücksichtigt werden sollte.
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