Unter dem Begriff "Reverse-Factoring", auch bekannt als Lieferanten-Factoring oder Einkaufsfactoring, wird eine Finanzierungsform des Factoring verstanden, bei der die Inititaive zur Aufnahme der Geschäftsbeziehung nicht vom Forderungsgläubiger sondern vom Forderungsschuldner ausgeht.
Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht für den Drittschuldner hauptsächlich darin, durch sofortige Rechnungsbegleichung das vereinbarte Skonto ausnutzen zu können. Das Entgelt für die erbrachte Leistung trägt demzufolge i. d. R. der Initiator, sprich der Drittschuldner.
Reverse-Factoring wird aufgrund der besonderen Vertragskonstruktion im offenen Verfahren vollzogen, da die Einreichung der Faktura schließlich über den Lieferanten erfolgen muss. Der wiederum erhält aus der Geschäftskonstellation die üblichen Vorteile des Factorings in Form von sofortigem Liquiditätserhalt, vollständiger Delkrederübernahme und ggf. Übernahme von Buchhaltungsfunktionen etc.
Besonderes Kennzeichen einer solchen Geschäftsbeziehung ist das Vorliegen eines Einzeldebitors, und nicht wie üblich, eines kompletten Debitorenportfolios, welches lt. Vertrag vom Forderungsverkäufer angedient werden muss.
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